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Gründung von Gesellschaften

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Die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland ist regelmäßig ein Projekt unter besonderem Zeitdruck. Wenn Kunden die Präsenz Ihres Unternehmens durch eine rechtliche Einheit vor Ort zur Bedingung für einen Großauftrag machen, hängt von der schnellen und effizienten Gründung für die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit viel ab.

In den meisten Rechtssystemen wird ein ausländischer Investor mehr Unterlagen als lokale Unternehmen beibringen müssen; oft sind besondere Formerfordernisse zu beachten, Übersetzungen sind rechtzeitig zu beschaffen. So kann schnell aus einem einfachen Schritt ein komplexer Vorgang entstehen, der rasch umsetzbare Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, im Finanzwesen und im praktischen Umgang mit den Behörden erfordert.

Rödl & Partner verfügt in zahlreichen Industrienationen und Wachstumsmärkten weltweit über Expertenwissen und jahrelange Erfahrung vor Ort, um internationalen Unternehmen dabei zu helfen, den Vorgang der Gründung kostengünstig und termingerecht abzuwickeln.

Mögliche Probleme gilt es dabei vorab zu erkennen; dabei profitieren wir von unserer umfassenden globalen Erfahrung. So müssen eventuell alternative Strukturen und Rechtsformwahlüberlegungen geprüft werden, die in anderen Rechtssystemen möglicherweise unbekannt sind, aber vom Standpunkt des Risikomanagements und der steuerlichen Struktur aus Sicht des ausländischen Unternehmens durchaus erwägenswert sind.

So hat Rödl & Partner in einer Reihe von Rechtsordnungen als erste Rechtsanwaltsgesellschaft Kommanditgesellschaften mit Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Kommanditisten gegründet. Dies kann für viele Auslandsinvestoren mit Personengesellschaftsstrukturen in ihrem Heimatland durchaus eine interessante Alternative zu lokal üblicheren Kapitalgesellschaften darstellen.

Unsere Leistungen bei der Gründung von Gesellschaften im Auftrag internationaler Unternehmen im Überblick:
  • Gründung und Eintragung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders Agreements)
  • Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen, Protokolle der Gründungsversammlung und konstituierenden Sitzungen von Verwaltungs- und Aufsichtsräten
  • Verwaltung des Gesellschaftssiegels für Länder, in denen dies erforderlich ist
  • Hinterlegung von Gesellschaftsverträgen in den entsprechenden Registern
  • Anmeldung  der Gesellschaft bei Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern

Kontakt

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Dr. Sándor Sárközy

Rechtsanwalt (Ungarn)

Partner

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Stefan Sieferer

Rechtsanwalt

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Dr. Roland Felkai

Diplom-Volkswirt, M.A. (London), Steuerberater

Geschäftsführer und Partner

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