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Steuerberatung in Ungarn

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​Unsere Steuerberater unterstützen unsere Mandanten in allen Belangen – von der Erstellung und Einreichung der Einkommen- und Umsatz­steuer­erklärungen über die Prüfung von Steuerbescheiden bis hin zur Erfüllung der Einkommen­steuer­zahlungs­verpflichtungen ihrer Mitarbeiter. Bei der Steuer­planung tragen wir zur nationalen und inter­nationalen Steuer­opti­mierung der Unter­nehmen bei. Darüber hinaus erar­beiten und dokumen­tieren wir Ver­rechnungs­preise, gestalten steuer­opti­mierte Holding-Strukturen, gründen Betriebs­stätten und vertreten unsere Mandanten bei Steuer­streitig­eiten.

Die Besteuerung inter­natio­naler Unter­nehmen ist perma­nentem Wandel unter­worfen. Welt­weit sind Staaten im Wett­bewerb, um neue Inves­titionen anzu­locken. Fallende nominale Steuer­sätze und gelegent­liche Konjunk­tur­­einbrüche setzen multi­national agierende Unter­nehmen vermehrt unter Druck, um welt­weit in Betriebs­prüfungen zu bestehen und ihre Steuer­planung zu opti­mieren. Zugleich ergeben sich aber auch neue Chancen. Interna­tionale Steuer­planungs­spezialisten sind in beiden Fällen dringend benö­tigte Partner der Unter­nehmen.

Die Steuerklippen umschiffen

Schon die Ge­schäfts­tätig­keit in einem einzigen Land ist durch kompli­zier­te Steuer­vor­schriften geprägt. Inter­national agie­rende Unter­nehmen müssen zusätz­lich der Heraus­forde­rung bege­gnen, dass fast jede Ände­rung von Vor­schriften oder Unternehmens­prozessen in einem Land sich unmit­telbar auf die Be­steuerung des Unter­nehmens in einem anderen Land auswirkt.

Zwei globale Trends sind deutlich bemerk­bar. Ge­schäfts­aktivi­täten werden ständig interna­tionaler, die na­tionale Ab­grenzung immer undeut­licher. Gleich­zeitig senken Re­gie­rungen ihre Steuer­sätze, um mit­einander um Inves­toren zu konkur­rieren. Bis zu 60 % des inter­na­tionalen Handels­volumens wird inzwi­schen innerhalb interna­tionaler Unter­nehmen abge­wickelt. Dies bewirkt einen hohen Anreiz, Gewinne in einem Land ent­stehen zu lassen, in dem sie mit einem Körper­schaft­steuersatz von 20 % zu ver­steuern sind, statt in einem benach­barten Land mit einem Steuer­satz von 40 %.

Jüngere Ände­rungen natio­naler Vor­schriften ver­lagern die Beweis­last für die Ein­hal­tung aller Steuer­vorschrif­ten auf die Un­ter­nehmen. Bei Ver­rechnungs­preisen für konzern­interne Liefer- und Leis­tungs­bezieh­ungen schreibt der Gesetz­geber den Unter­nehmen inzwischen in vielen Staaten aus­führlich vor, welche Methoden für die Kalku­lation von Prei­sen einge­setzt werden dürfen.

Aber das Ermitteln dieser Ver­rechnungs­preise, die einem Ver­gleich mit fremden Dritten stand­halten, ist besonders bei einem fehlenden öffen­tlichen Markt für Waren oder Leis­tungen keine ein­fache Ange­legenheit. Unter­nehmen, die immer dienst­leistungs­orien­tierter werden und Mehrwert durch ihre Marken  und andere imma­teriellen Vermögens­gegen­stände schaffen, sehen sich neuen Heraus­for­derungen gegen­über.

Um Sie vor den Fall­stricken der inter­nationalen Be­steuer­ung zu be­wahren, stellt Rödl & Partner für jeden Man­danten ein inter­na­tionales Team unter Lei­tung eines Projekt­managers zusammen. Ein solches Team umfasst Experten für alle berührten Rechts­systeme und Steuer­bereiche, die für das Unter­nehmen von Be­deutung sind. Neben der Steuer­opti­mierung und inter­natio­nalen Struk­tu­rierung unter­stützen wir auch die Kal­kula­tion von Ver­rechnungs­preisen und die Ab­stimmung von Ver­rechnungs­preisen zwischen ver­bundenen Unter­nehmen mit den Finanz­verwal­tungen der be­teiligten Staaten (Advance Pricing Agreements, APA).

Wir ver­treten die Inte­ressen unserer Man­danten auch zu­nehmend bei Betriebs­prüfungen zu inter­natio­nalen Sach­verhalten und in Finanz­gerichts­streitig­keiten.

Kontakt

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Dr. Roland Felkai

Diplom-Volkswirt, M.A. (London), Steuerberater

Geschäftsführer und Partner

+36 1 8149 800

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