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Sonstige Steueränderungen

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Veröffentlicht am: 20.12.2022 / Lesedauer: ca. 3 Minuten


Ertragsteuer der Energieversorger

Ermäßigung der Bemessungsgrundlage für E-Tankstellen


Eine ähnliche Ermäßigung der Steuerbemessungsgrundlage wie bei der Installation von E-Tankstellen gibt es auch bei der Ertragsteuer von Energieversorgern, die diesbezüglichen Regelungen werden unter dem Punkt Körperschaftsteuer dargestellt.

Einkommensteuer

Steuervergünstigung von Personen unter 25 Jahren

Das Finanzamt erfasst im Steuererklärungsentwurf die für die Geltendmachung der Vergünstigung bei der betreffenden Person vorliegen Daten und den Betrag der Vergünstigung automatisch. Der Steuerpflichtige kann diese in seiner Steuererklärung ändern.

Einzelunternehmen betreffende Änderungen

Pauschalbesteuerung von Einzelunternehmen


Die Zahl der Pauschalbesteuerten ist im Jahr 2022 aufgrund der Einschränkung der anderen Besteuerungsoptionen erheblich angestiegen, weshalb mehrere Vorschriften vereinfacht und detaillierter ausgeführt wurden. Nach den neuen Vorschriften können Einzelunternehmen für die Pauschalbesteuerung optieren, wenn sie die nachfolgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
  • die Umsatzerlöse von Einzelunternehmen dürfen das Zehnfache des jährlichen Mindestlohns (in 2022: 24 Mio. HUF) nicht überschreiten, bzw.
  • die Umsatzerlöse von Einzelunternehmen, die ausschließlich Einzelhandelstätigkeiten ausüben, dürfen das Fünfzigfache des jährlichen Mindestlohns (in 2022: 120 Mio. HUF) nicht überschreiten.

Zu beachten ist:

  • Bei Einzelunternehmen, die ihre Tätigkeit unterjährig aufnehmen, sind die Umsatzschwellen proportional zu berücksichtigen.
  • Die Umsatzdaten des Vorjahres sind für die Anwendbarkeit der Pauschalbesteuerung nicht mehr relevant.
  • Für die Pauschalbesteuerung kann 12 Monate nach deren Beendigung erneut optiert werden. In der Vergangenheit war dies erst nach 4 Steuerjahren wieder möglich.
  • Pauschalbesteuerte hauptberufliche Einzelunternehmen müssen auf den Mindestlohn auch dann Sozialabgaben entrichten, wenn sie im betreffenden Monat keine Einkünfte hatten und den einkommensteuerfreien jährlichen Rahmenbetrag nicht erreicht haben. Ähnlich verhält es sich im Fall der SV-Beiträge, welche auf 112,5 % des Mindestlohns zu entrichten sind.
  • Nach den neuen Vorschriften müssen die Sozialabgaben bis zum 12. Tag des Folgemonats nach dem betreffenden Quartal erklärt und entrichtet werden.
  • Die Steuervorauszahlung für den Unternehmerlohn muss weiterhin monatlich ermittelt und erklärt werden.
  • Pauschalbesteuerte Steuerpflichtige können ihre Gewerbesteuerbemessungsgrundlage auf eine neue, vereinfachte Weise ermitteln (siehe Ausführungen unter dem Punkt Gewerbesteuer).

Werbesteuer

Gemäß der Gesetzesänderung wird der 0%-ige Steuersatz bis zum 31.12.2023 verlängert. 

Gebühren

Stempelmarke


Die Möglichkeit zur Entrichtung von Verfahrensgebühren mittels Stempelmarken wird ab dem 31. Dezember 2023 abgeschafft.

Übertragung von Immobilien


Wenn im Zuge der konzerninternen Transaktionen die Haupttätigkeit des eine Immobilie erwerbenden verbundenen Unternehmens der Verkauf, die Vermietung oder der Betrieb von Immobilien war, war es bislang von der Gebührenzahlung (Grunderwerbsteuer) befreit. Ab dem Jahr 2023 schreibt das Gesetz vor, dass mindestens 50% der vorjährigen Umsatzerlöse des Erwerbers tatsächlich aus dem Verkauf, der Vermietung oder dem Betrieb von Immobilien stammen müssen. Falls noch kein vorjähriger Jahresabschluss vorliegt, muss der Erwerber eine Erklärung über die Erfüllung dieser Bedingung abgeben.

Steuerzahlung in EUR oder USD

Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen kann die Körperschaft- und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2023 in EUR oder USD entrichtet werden.

Änderungen bei der Sozialversicherung

Wird ein Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber entsandt, bleibt der ursprüngliche Arbeitgeber der Dienstherr, auch wenn die Parteien vereinbaren, dass der Lohn und die sonstigen Leistungen des Arbeitnehmers vom aufnehmenden Unternehmen gezahlt werden. In solchen Fällen ist ein entsprechendes Abrechnungs- und Informationssystem zu verwenden, das dem ursprünglichen Arbeitgeber die Erstellung der Beitragserklärungen ermöglicht.

Auf Antrag hebt die Finanzbehörde die Krankenversicherungsbeitragspflicht einer im Ausland lebenden beitragspflichtigen Person rückwirkend auf, wenn diese – insbesondere durch ein Dokument zum Nachweis des Aufenthalts bzw. der bestehenden Krankenversicherung – zuverlässig nachweisen kann, dass
  • sie sich dauerhaft außerhalb Ungarns aufhält und
  • sie nach den Rechtsvorschriften ihres Aufenthaltsorts krankenversichert ist.

Neuer Bestandteil des Berichts des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Der Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers muss eine Erklärung darüber beinhalten, ob das Unternehmen im von der Jahresabschlussprüfung betroffenen Geschäftsjahr verpflichtet war, einen körperschaftssteuerliche Informationen beinhaltenden Bericht für das vorangegangene Geschäftsjahr zu erstellen und zu veröffentlichen, und falls ja, ob der körperschaftssteuerliche Informationen beinhaltende Bericht im Einklang mit dem Rechnungslegungsgesetz veröffentlicht wurde.

Änderungen bei der SZÉP-Karte

Im Sinne der Regierungsverordnung Nr. 381/2022. (6.X.) werden für die nicht verwendeten Beträge die nachfolgenden Gebühren erhoben.

Für bis zum 15. Oktober 2022 überwiesene Beträge:


Am 31. Mai 2023 erhebt der Zahlungsdienstleister der SZÉP-Karte eine Gebühr für die bis zum 15. Oktober 2022 auf die Unterkonten der SZÉP-Karte überwiesenen und nicht genutzten Beträge. Die Gebühr beträgt 15% des nicht genutzten Betrags, jedoch mindestens 100 HUF.


Für nach dem 15. Oktober 2022 gutgeschriebene Beträge:


Die Gebühr kann nicht für Beträge erhoben werden, für welche die Gebühr gemäß der Verordnung bereits einmal erhoben wurde.

Der Zahlungsdienstleister muss den Karteninhaber 90 Tage vor dem Zeitpunkt der Gebührenerhebung über das nicht genutzte Guthaben auf der SZÉP-Karte und die Höhe der kalkulierten Gebühr für das nicht genutzte Guthaben informieren.

Angesichts der 15%-igen Gebühr ist es für Privatpersonen ratsam, darauf zu achten, dass die Beträge auf den Unterkonten der SZÉP-Karte nicht länger als 365 Tage verbleiben und dass die vor dem 15. Oktober 2022 überwiesenen Beträge bis zum 31. Mai 2023 ausgegeben werden.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Roland Felkai

Diplom-Volkswirt, M.A. (London), Steuerberater

Geschäftsführer und Partner

+36 1 8149 800

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